Landesbereich: Thüringen
 
13.04.2021

DIE FAMILIENUNTERNEHMER in Thüringen zum Vergabegesetz

Landesvorsitzende Colette Boos-John: „Das aufgeblähte Tariftreue- und Vergabegesetz muss geändert werden.“

Heute befasst sich das Kabinett erneut mit dem Vergabegesetz, das vorab in einem Gutachten als teilweise rechtswidrig eingestuft wurde. DIE FAMILIENUNTERNEHMER in Thüringen fordern eine Änderung des aufgeblähten Tariftreue- und Vergabegesetzes, das nicht nur rechtlich angreifbar, sondern insbesondere inhaltlich problematisch ist.

Die Landesvorsitzende von DIE FAMILIENUNTERNEHMER in Thüringen, Colette Boos-John: „Das Gutachten und die zahlreichen Erfahrungen aus der Wirtschaft zeigen, dass dringender Änderungsbedarf am Tariftreue- und Vergabegesetz der rot-rot-grünen Landesregierung besteht. Denn: Viele thüringische Familienunternehmen sind mittelständische Betriebe, die mit Dienstleistungen und innovativen Produkten bei regionalen öffentlichen Ausschreibungen teilnehmen könnten. Doch die überbordende Bürokratie des aufgeblähten Vergabegesetzes und die mangelnde Digitalisierung der Prozesse bremsen das wirtschaftliche Wachstum aus und schränken die Innovationskraft der mittelständischen Betriebe ein.“
 
„Damit Unternehmen vor der Bewerbung um öffentliche Aufträge nicht zurückschrecken, darf das Vergaberecht nicht für sozial- oder umweltpolitische Agenden zweckentfremdet werden. Das Gutachten zeigt zudem, dass insbesondere einige der Regelungen zur Tariftreue nicht mit dem europäischen Recht vereinbar sind – so bestehen weitere rechtliche Unsicherheiten für die Unternehmen. Daher muss das Vergabegesetz in Thüringen geändert werden. Was den Unternehmen eine Beteiligung am öffentlichen Markt wirklich erleichtert? Der Abbau bürokratischer Hürden! Insbesondere die Verpflichtungserklärungen zum Nachweis der Tariftreue oder zur Beachtung der ILO-Kernarbeitsnormen müssen gestrichen werden.“
 

 

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