Landesbereich: Sachsen
 
20.09.2018

DIE FAMILIENUNTERNEHMER in Sachsen: Staatsregierung muss bayerischen DSGVO-Vorstoß unterstützen

Landesvorsitzender Christian Haase: „Um die Betriebe zu schützen, muss der Bundesrat die Abmahnbremse beschließen.“

Bayern bringt morgen im Bundesrat einen Gesetzesantrag ein, der das deutsche Zivilrecht an die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) anpasst. Mit den geplanten Änderungen im Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb sowie im Unterlassungsklagegesetz würden Unternehmen vor missbräuchlichen Abmahnungen geschützt. Der Wirtschaftsverband DIE FAMILIENUNTERNEHMER in Sachsen fordert die sächsische Landesregierung auf, im Bundesrat für den Antrag zu stimmen.

Christian Haase, Landesvorsitzender des Verbands: „Der Vorschlag der bayerischen Regierung, das Abmahnrecht zu beschränken, weist in die richtige Richtung. Durch die Regeländerungen wären nur noch Verbraucherschutzeinrichtungen klagebefugt, die die engen gesetzlichen Vorgaben erfüllen. Die sächsische Landesregierung wäre gut beraten, wenn sie im Bundesrat für den bayerischen Gesetzantrag stimmen würde. Ansonsten droht die DSGVO von Kanzleien oder beliebigen Vereinen aus finanziellen Interessen missbraucht zu werden. Die sächsischen Unternehmer fürchten sich vor drastischen Strafen, die schon bei minimalen Verstößen drohen.“
 
„Um mehr Rechtssicherheit zu schaffen und um die DSGVO zumindest etwas praxistauglicher zu machen, muss sich Sachsen auf die Seite der bayerischen Regierung schlagen. Stimmt der Bundesrat der Abmahnbremse zu, wäre dies ein erster Schritt gegen den DSGVO-Missbrauch. Um die Anstrengungen gegen die Abmahnindustrie auszuweiten, muss sich die Regierung von Ministerpräsident Michael Kretschmer zudem auf Bundesebene für das Gesetz zur Stärkung des fairen Wettbewerbs einsetzen, für das Justizministerin Katarina Barley kürzlich einen Entwurf vorgelegt hat.“

 

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