Landesbereich: Saarland
 
28.07.2022

Familienunternehmer zum geplanten Ausschluss chinesischer Mobilfunktechnik

Vorsitzender der Kommission Wettbewerbsrechts- und Digitalisierungspolitik: „Jetzt müssen den Worten auch Taten folgen.“

Aktuelle Wortmeldungen von Teilen der Bundesregierung weisen auf ein neu geschärftes Risikobewusstsein im Umgang mit IT-Sicherheit hin. So wird überlegt, inwiefern deutsche Telekommunikationsanbieter gezwungen werden sollen, nicht-vertrauenswürdige Komponenten chinesischer Hersteller aus dem 5G-Mobilfunktnetz – und dabei nicht nur aus den sog. „Kernnetzen“ - entfernen zu müssen. Für DIE FAMILIENUNTERNEHMER ist das der richtige Weg.

Der zentrale Gedanke, der auch in den allermeisten westlichen Partnerstaaten geteilt wird, ist, dass chinesische, dort staatsabhängige IT-Unternehmen nicht das digitale Zentralnervensystem, das künftige 5G-Netz wichtiger westlicher Industrieländer wie Deutschland, einrichten sollten. Denn sonst läuft Deutschland in Gefahren hinein wie solche einseitiger Abhängigkeit oder auch von Spionage oder Sabotage. Systemischen Wettbewerbern drohen Tür und Tor geöffnet zu werden.
 
Ulrich Herfurth, Vorsitzender der Kommission Wettbewerbsrechts- und Digitalisierungspolitik von DIE FAMILIENUNTERNEHMER: „Bereits in der zweiten Hälfte der zurückliegenden Legislaturperiode ist es einer parteienübergreifenden Gruppe von Bundestagsabgeordneten – gegen den Widerstand des damaligen Kanzleramts, der Spitzen des Innen- und Wirtschaftsministeriums sowie deutscher Telekommunikationskonzerne – gelungen, das sog. „IT-Sicherheitsgesetz 2.0“ (IT-SiG) zu verabschieden. Allerdings zeichnet sich seit fast einem Jahr ein Problem ab: Eine Reihe von Indizien deuten darauf hin, dass das gute (von Beginn an aber nicht perfekte) Gesetz schlicht nicht angewendet wird. Nach dem Gesetz sollen Sicherheitsüberprüfungen aufgrund von Notifikationen stattfinden: Ohne Anmeldung der sicherheitskritischen Komponenten kann aber keine Sicherheitsüberprüfung erfolgen. Es wird mithin weiter verbaut, während nicht notifiziert wird. Mit anderen Worten erfolgt ein wilder 5G-Netz-Aufbau.“
 
DIE FAMILIENUNTERNEHMER kritisieren ebenfalls, dass die Bundesregierung auf eine Anfrage von Franziska Hoppermann und Dr. Reinhard Brandl nach dem Stand der Anzeige kritischer Infrastrukturen nur ausweichend reagiert (BT-Drucksache 20/2170). Ulrich Herfurth: „Auf die Frage, wie oft Betreiber kritischer Infrastrukturen seit Inkrafttreten des IT-SiG den geplanten erstmaligen Einsatz einer kritischen Komponente angezeigt haben, antwortet die Regierung, dass dies lediglich von einem Mobilfunkbetreiber getan wurde. Und auf die Bitte aufzulisten, welche Hersteller bislang im 5G-Netz verbaut wurden, schweigt die Regierung und beruft sich auf das ‚Recht auf Schutz von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen der jeweiligen Betreiber und Hersteller‘.“
 
„Die Tragweite der 5G-Thematik wurde also erkannt, und mit dem IT-SiG liegt ein Rechtsinstrument vor, jetzt aber muss sich die Bundesregierung an der Umsetzung messen lassen. Die öffentlich artikulierte Risikobewertung ist ein erster richtiger Schritt, denn Deutschland sollte nicht den Fehler machen, sich erneut von den Rohstoffen oder (wie es hier konkret droht) von der Technologie eines Landes abhängig zu machen. Jetzt gilt es, erstens das IT-SiG endlich auch anzuwenden und zweitens anhand der gesetzlichen Vorgaben konkret zu prüfen, wie schnell der Austausch der Komponenten auch in bereits bestehenden Netzen erfolgen kann. Bisher wurde im Rahmen des IT-SiG lediglich die Überprüfung des Neuzubaus diskutiert, mindestens genauso schwer wiegt jedoch die Risiken im Bestandsnetz. IT-Sicherheit muss oberste Priorität haben und darf nicht den monetären Interessen einzelner deutscher Telekommunikationsanbieter geopfert werden“, so Herfurth abschließend.
 

 

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