Landesbereich: Berlin
 
16.11.2022

DIE FAMILIENUNTERNEHMER in Berlin zum Urteil des Berliner Verfassungsgerichtes

Die Berliner Familienunternehmer begrüßen das Urteil des Berliner Verfassungsgerichtes, die Wahl zum Abgeordnetenhaus vollständig zu wiederholen. Zusätzlich müssen mit einer Bezirksreform auch die Ursachen des Missmanagements behoben werden.

Die Berliner Familienunternehmer begrüßen das Urteil des Berliner Verfassungsgerichtes, die Wahl zum Abgeordnetenhaus vollständig zu wiederholen. Zusätzlich müssen mit einer Bezirksgebietsreform auch die Ursachen des Missmanagements endlich behoben werden.

Der Landesvorsitzende von DIE FAMILIENUNTERNEHMER in Berlin, Stefan Schröter: „Es ist gut, dass die Wahl voraussichtlich wiederholt wird, denn stabile politische Verhältnisse und Vertrauen in demokratische Prozesse sind Grundvoraussetzungen für unsere soziale Marktwirtschaft. Umso wichtiger ist es, dass die Neuwahl jetzt gut vorbereitet wird und ohne Probleme abläuft. Noch so einen demokratischen Aussetzer darf sich die Hauptstadt nicht erlauben.“
 
„Eine Neuwahl alleine wird die zugrundeliegenden Probleme aber nicht lösen können“, so Schröter weiter. „Es braucht eine Bezirksgebietsreform, die endlich die Strukturen verschlankt und klare Zuständigkeiten zwischen dem Land und den Bezirken schafft. Die veraltete Bezirksstruktur und Doppelzuständigkeiten bremsen Berlin und insbesondere die wettbewerbsstarken Betriebe der Stadt aus. Angesichts der aktuellen Krisen sollte die Landesregierung alles daransetzen, Unternehmen von überflüssiger Bürokratie zu befreien, anstatt sie noch zusätzlich zu belasten. Berlin muss alles dafür tun, attraktiver Standort zu sein, doch die derzeitige Kleinstaaterei passt nicht in das Bild einer modernen internationalen Metropole.“

 

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