Landesbereich: Bayern
 
04.12.2020

DIE FAMILIENUNTERNEHMER in Bayern fordern rechtssichere Ausgestaltung des Flächenmodells

Landesvorsitzender Luitpold Prinz von Bayern: „Absatz zur Grundsteuer C streichen.“

Die FDP-Fraktion in Bayern hat den Dringlichkeitsantrag „Eigentum schützen – Keine Grundsteuer C für Bayern“ eingereicht und stößt die Diskussion um die Umsetzung der Grundsteuerreform damit erneut an. Denn dem Freistaat mangelt es weiterhin an einem grundlegenden Konzept.

„Dass sich die bayerische FDP gegen die Grundsteuer C als einen konkreten Punkt in einem möglichen Gesetzesentwurf zur Grundsteuerreform stellt, ist lobenswert. Denn die Staatsregierung muss ihre Ankündigung, von dem Bundesmodell abzuweichen, endlich umsetzen“, so der Landesvorsitzende von DIE FAMILIENUNTERNEHMER in Bayern, Luitpold Prinz von Bayern. „Das in Aussicht gestellte Flächenmodell war die richtige Entscheidung. Nur so ist ein bürokratiearmer und kostenreduzierender Ausweg aus dem schlecht gestalteten Bundesgesetz möglich.“
 
„Doch die von der Staatsregierung geforderte Grundsteuer C konterkariert das angekündigte Konzept. Sie kommt stattdessen einer potenziellen Steuererhöhung gleich. Damit wird keine vermehrte Wohnbebauung erreicht, sondern gezielt in das Eigentum vieler Unternehmen eingegriffen, die Land für zukünftige Investitionen bereithalten wollen. Anstatt wie angekündigt das Steuerrecht zu vereinfachen und Bürokratie abzubauen, schafft die Staatsregierung Rechtsunsicherheit, denn die Regelung bietet großes Angriffspotential. Zum Beispiel: ab wann ein Grundstück nicht nur unbebaut, sondern als baureif einzuordnen ist und damit einer Grundsteuer C unterliegen würde, dürfte vielfach erst durch Gerichte zu klären sein. Daher wäre es sinnvoll, wenn die Regierungskoalition den Absatz zur Grundsteuer C beerdigt und sich voll und ganz auf die rechtssichere Ausgestaltung des Flächenmodells konzentriert.“

 

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