Landesbereich: Bayern
 
24.06.2019

DIE FAMILIENUNTERNEHMER in Bayern begrüßen Öffnungsklausel bei der Grundsteuerreform

Landesvorsitzender Martin Schoeller: „Der bayerischen Staatsregierung gebührt ein großes Lob.“

Der Landesvorsitzende von DIE FAMILIENUNTERNEHMER in Bayern Martin Schoeller begrüßt die Einigung bei der Grundsteuerreform: „Endlich gibt es auf Bundesebene einen konsensfähigen Beschluss. Der bayerischen Staatsregierung gebührt ein großes Lob, dass sie im Kampf um eine Öffnungsklausel in der Grundsteuer nicht locker gelassen hat.“

Und weiter: „Die Öffnungsklausel der ermöglicht dem Freistaat, vom bürokratischen Bundesverfahren zur Erhebung der Grundsteuer abzuweichen. Finanzmister Füracker muss jetzt die Chance ergreifen und das einfache Flächenmodell für Bayern anwenden. Das länderspezifische Modell kommt bei gleichbleibendem Steueraufkommen ohne eine streitanfällige und zeitraubende wertabhängige Berechnung aus.“
 
„Die bayerischen Unternehmen werden ohnehin schon mit zu viel Bürokratie belastet. Außerdem wäre es fatal, die Ressourcen in der Finanzverwaltung jetzt mit dem komplizierten Bundesverfahren zu blockieren. Im föderalen Wettbewerb ist es wichtig, dass Bayern mit einer unkomplizierten und moderaten Grundsteuer den Unterscheid guter Landespolitik zum Ausdruck bringen kann“, so der Landesvorsitzende abschließend.
 

 

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