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04.03.2022

Familienunternehmer fordern: Sachspenden zeitlich befristet von der Umsatzsteuer befreien

Albrecht von der Hagen: Keine unnötigen steuerrechtlichen Hürden für schnelle Ukraine-Hilfe

Um die Not vieler Ukrainer zu lindern, packen Unternehmer an, sei es mit Geld- oder Sachspenden. Ob Nahrungsmittel, Hygieneartikel, Kleidung – Familienunternehmer aller Branchen mobilisieren in diesen Tagen LKWs mit ihren Produkten, um diese für die ukrainische Bevölkerung zu spenden. Eine unnötige steuerrechtliche Hürde stellt hingegen der Fakt dar, dass Sachspenden als „unentgeltliche Wertgaben“ der Umsatzsteuer unterliegen.

Das bedeutet beispielsweise, dass es für Unternehmen umsatzsteuerlich günstiger ist, Lebensmittel zu vernichten als zu spenden. Albrecht von der Hagen, Hauptgeschäftsführer der Verbands DIE FAMILIENUNTERNEHMER: „Die Ampel-Regierung hat diesen Missstand im Grundsatz erkannt und strebt laut Koalitionsvertrag an, das Gesetz zumindest im Falle von Lebensmittelspenden zu reformieren. Die Neuregelung lässt derzeit jedoch noch auf sich warten. Der Krieg in der Ukraine sollte die Ampel-Regierung jedoch dazu veranlassen, nun schnell vorrübergehend die steuerrechtliche Hürde für alle Sachspenden abzubauen, die im Zusammenhang mit der Ukraine-Krise stehen. Das kann sie auch unkompliziert und unbürokratisch, indem sie ein Schreiben des Bundesfinanzministeriums aktualisiert. Dieses Schreiben setzte zeitlich befristet bis zum 31. Dezember 2021 die Besteuerung von Sachspenden während der Corona-Krise aus. Seit dem 1. Januar 2022 ist es allerdings nicht mehr anwendbar und Sachspenden unterliegen damit wieder der Umsatzsteuer. Mit dem Schreiben aus dem Bundesfinanzministerium liegt eine bereits ausformulierte und mit den Bundesländern abgestimmte Vorlage vor, die unverzüglich für eine erneut befristeten Zeitraum zur Anwendung kommen kann und muss.“
 

 
 
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