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21.03.2022

Familienunternehmer begrüßen Umsatzsteuerfreiheit für Sachspenden

Albrecht von der Hagen: „Gute Nachrichten aus dem Finanzministerium!“

Gute Nachrichten aus dem Finanzministerium! Sachspenden für Menschen aus der Ukraine werden umsatzsteuerfrei, so können vor allem Unternehmen schneller und einfacher helfen. Albrecht von der Hagen, Hauptgeschäftsführer des Verbands DIE FAMILIENUNTERNEHMER begrüßt die Entscheidung des Finanzministeriums zur Umsatzsteuerfreiheit: „Um die Not vieler Ukrainer zu lindern, packen auch Unternehmer an, sei es mit Geld- oder Sachspenden. Bislang unterlagen diese Sachspenden als unentgeltliche Wertgaben der Umsatzsteuer."

"Das bedeutete beispielsweise, dass es für Unternehmen umsatzsteuerlich günstiger war, Lebensmittel zu vernichten als zu spenden. Der Verband DIE FAMILIENUNTERNEHMER hatte sich dafür eingesetzt, die steuerliche Hürde für die Ukraine-Hilfe schnell abzuändern.
 
„Dass diese Sachspenden durch den neuen Katastrophenerlass des Bundesfinanzministeriums nun nicht mehr der Umsatzsteuer unterliegen, räumt eine unnötige bürokratische Hürde ab. Bevor ein LKW losfahren kann, müssen die Unternehmer jetzt nicht erst überlegen und nachrechnen, welche Hilfsgüter mit welchem Steuersatz belegt sind, denn die Frage ist nicht trivial. Bei großen Hilfsgüterleistungen macht es schnell einen entscheidenden Unterschied, ob darauf 19, sieben oder null Prozent Umsatzsteuer gezahlt werden müssen. Überhaupt sollte die Hilfsbereitschaft der Unternehmen nicht als staatliche Einnahmequelle herhalten.“
 
„Nach der Bewältigung der Krise ist es wichtig zu prüfen, an welchen Stellen bürokratische Hürden für Sachspenden für gemeinnützige Zwecke grundsätzlich dauerhaft entfallen können. Im Bereich der Lebensmittelspenden würde die Regierung damit schlicht den Koalitionsvertrag umsetzen“, betonte von der Hagen.
 

 
 
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