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25.03.2022

Familienunternehmer begrüßen Digital Markets Act

Reinhold von Eben-Worlée: Die EU ist einem praxistauglichen Rechtsrahmen für die Digitalwirtschaft einen großen Schritt nähergekommen

Am Donnerstagabend haben sich Europaparlament und Ministerrat auf die endgültige Fassung des Digital Markets Act (DMA) geeinigt. DIE FAMILIENUNTERNEHMER begrüßen, dass der Verordnungsentwurf jetzt das sog. Trilogverfahren durchlaufen hat und eine Einigung erreicht werden konnte. Damit ist die EU einem praxistauglichen Rechtsrahmen für die weitere Entfaltung der Digitalwirtschaft einen großen Schritt nähergekommen.

Reinhold von Eben-Worlée Präsident des Verbandes DIE FAMILIENUNTERNEHMER lobte: „Unternehmer aller Größenklassen können sich nun ungestört entwickeln, wenn sie als gewerbliche Nutzer auf große Digitalplattformen, die sog. Gatekeeper, angewiesen sind, um europaweit ihre Dienste anbieten zu können. Dazu brauchen sie einen faires Geschäftsumfeld, wozu auch eine Aufsicht über das Gebaren der großen Oligopolisten im digitalen Raum gehört. Der DMA ist hier eine gute Ergänzung zum jüngst in eine ähnliche Richtung hin modernisierten Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) – dem Grundgesetz der Sozialen Marktwirtschaft.“
 
„Ebenfalls positiv hervorzuheben ist, dass auch nach dem Trilogverfahren beim DMA das Kind nicht mit dem Bade ausgeschüttet wird: Denn den sog. Gatekeepern bleibt weiterhin Raum innovativ zu sein und neue Geschäftsfelder zu entwickeln. Obwohl zuletzt höhere Strafandrohungen bei Zuwiderhandlungen festgelegt wurden - bis hin zu Zerschlagungen, die das GWB weiterhin nicht kennt -, bleibt es dabei, dass auch die großen Digitalunternehmen in der EU nicht auf Überregulierungen treffen. Der jetzt weiterentwickelte rechtliche Rahmen führt zu mehr und besserer Rechtsklarheit - eine wichtige Investitionsbedingung im internationalen Standortwettbewerb.“

 
 
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