FAMILIENUNTERNEHMER gegen längere Zugangserleichterung für Kurzarbeitergeld
von Eben-Worlée: Dafür gibt es derzeit keine Notwendigkeit
Die Zugangserleichterung für das Kurzarbeitergeld läuft am 31. Dezember 2022 aus. Nun will Bundesarbeitsminister Heil den erleichterten Zugang wegen der Energiekrise bis zum 30. Juni 2023 verlängern. Müssen normalerweise mindestens 30 Prozent der Belegschaft von Arbeitszeitreduzierung betroffen sein, damit ein Unternehmen für seine Arbeitnehmer Kurzarbeitergeld beantragen kann, würde dies mit der erneuten Verlängerung der Zugangserleichterung weiterhin bereits ab 10 Prozent möglich sein. Am Mittwoch soll die Verordnung nach Medienberichten vom Kabinett beschlossen werden.
DIE FAMILIENUNTERNEHMER fordern Korrektur der Mittelverwendung
von Eben-Worlée: Zusagen müssen gehalten werden. Keine weiteren Gemeinschaftsfonds
Trotz grünen Lichtes: Das Bundeverfassungsgericht äußert Zweifel an Zweckbindung des Next Generation EU-Schuldenfonds und mahnt Überprüfung der Mittelverwendung an. Frau von der Leyen sollte zügig die Mittelverwendung korrigieren, anstatt mit weiterer schuldenfinanzierter Fondsidee zu zündeln.
DIE FAMILIENUNTERNEHMER fordern Einschränkung des beliebigen Zugangs zum Handelsregister
von Eben-Worlée: Datenmissbrauch ist beim uneingeschränkten Zugang vorhersehbar
Nach dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom 22. November 2022 wurde die Einsichtnahme für Mitglieder der Öffentlichkeit in das deutsche Transparenzregister bis auf Weiteres ausgesetzt.
DIE FAMILIENUNTERNEHMER zum Eckpunktepapier zur Einwanderung von Fachkräften
von Eben-Worlée: Die richtigen Weichenstellungen Weichenstellungen und alte Kamellen allein reichen noch nicht
Das Bundeskabinett hat heute die Eckpunkte zur Einwanderung von Fachkräften aus Nicht-EU-Ländern beschlossen. Die Familienunternehmer begrüßen die Eckpunkte, die allein aber nicht genügen.
DIE FAMILIENUNTERNEHMER zu den Haushaltsberatungen und Jahressteuergesetz
von Eben-Worlée: Neue Steuerart lässt Böses erahnen
Die Bundesregierung plant, die Entlastungen aus der Gaspreisbremse bei Personen mit hohem Einkommen zu besteuern. Das ist grundsätzlich richtig, weil so wenigstens im Nachhinein der Geldsegen aus der breiten Gießkanne wieder zielgenauer nachjustiert wird.