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Bundesverfassungsgericht erklärt Bemessung der Grundsteuer für verfassungswidrig

Die Bemessungsgrundlagen der Grundsteuer wurden seit 50 Jahren nicht mehr verändert. Der Gesetzgeber muss sie nun bis Ende 2019 neu regeln.

Unternehmensverbände begrüßten das Urteil, warnten aber vor neuen Belastungen. Angesichts der knappen Frist müsse die neue Bewertung zudem einfach sein und dürfe nur einen geringen bürokratischen Aufwand verursachen, forderte DIHK-Hauptgeschäftsführer Martin Wansleben. Für den BDI verlangte Hauptgeschäftsführer Joachim Lang, die Neuregelung müsse aufkommensneutral bleiben. Ähnlich äußerten sich Mittelstandspräsident Mario Ohoven und DIE FAMILIEUNTERNEHMER. Der Artikel erschien am 10. April online.

 
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