52/2021 | Corona-Hilfen: Zügig für Rechtsklarheit sorgen!

52/2021 | Corona-Hilfen: Zügig für Rechtsklarheit sorgen!

Die Corona-Hilfen für die Wirtschaft werden verlängert. Das ist richtig und wichtig. Allerdings müssen die Förderbedingungen frühzeitig und klar kommuniziert sowie im Dialog mit den Wirtschaftsverbänden entwickelt werden.

Auch mit Blick auf die erwartete Omikron-Welle ist es richtig und wichtig, das Wirtschaftshilfe-Programm „Überbrückungshilfe III plus“ zu modifizieren sowie für bestimmte Unternehmen eine „Überbrückungshilfe IV“ zu entwickeln und an die Unternehmen auszuzahlen. Fraglich ist derzeit aber, ob die avisierte Laufzeit bis Ende März 2022 ausreichend sein wird. Es bleibt abzuwarten, ob die alleinige Erstattung von Fixkosten der Lage in bestimmten Branchen gerecht wird. Jedenfalls hat die bisher vage als „zeitnah“ angekündigte Vorlage der Förderbedingungen nun zügig vom Bundeswirtschaftsministerium zu erfolgen. Unsere Erfahrungen aus den Vorjahren haben zweierlei gezeigt: Erstens kamen die Förderbedingungen zu spät. Und zweitens waren diese in der Regel zunächst ohne Konsultation der Wirtschaftsverbände entwickelt worden. Das hat zu vermeidbaren Nachbesserungen und zu weiteren Zeitverzögerungen für die betroffenen Unternehmen geführt.
 


 
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