48/2022 | Transparenzregister: Pragmatismus statt Bürokratie ist angesagt!

48/2022 | Transparenzregister: Pragmatismus statt Bürokratie ist angesagt!

Was braucht es noch? Nach dem EuGH-Urteil müssen öffentliche Register sofort abgeschaltet werden!

In der letzten Woche hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) eine wichtige Entscheidung zu öffentlich frei zugänglichen Registern getroffen: Die dem öffentlichen Transparenzregister zugrundeliegende EU-Richtlinie wurde in ihren entscheidenden Teilen vom EuGH für ungültig erklärt. Damit wird klargestellt: Datenschutz ist ein Grundrecht für alle und gilt damit natürlich auch für Unternehmer. Die Richter fanden klare Worte: „Nach Ansicht des Gerichtshofs stellt der Zugang aller Mitglieder der Öffentlichkeit zu den Informationen über die wirtschaftlichen Eigentümer einen schwerwiegenden Eingriff in die Grundrechte auf Achtung des Privatlebens und auf Schutz personenbezogener Daten dar, die in den Art. 7 bzw. 8 der Charta verankert sind. (...) Der Gerichtshof stellt fest, dass der Eingriff, den diese Maßnahme mit sich bringt, weder auf das absolut Erforderliche beschränkt ist noch in einem angemessenen Verhältnis zur verfolgten Zielsetzung steht.“ 
Aus dem Urteil ergibt sich die sofortige Notwendigkeit die Einsicht in das Transparenzregister und das Online-Handelsregister anzupassen und den öffentlichen Zugang zu sperren. Jetzt ist Pragmatismus statt Bürokratie und zähe Gesetzesanpassungen gefragt: Jeder Tag der hier ohne Anpassung verstreicht lässt alle Türen für Kriminelle, für Industriespione und Konkurrenten sperrangelweit offen! Luxemburg macht es vor – die Luxemburger Version des Transparenzregisters ist bereits vom Netz.
Es verbleibt ein mehr als fauler Beigeschmack, dass hier erst die Rechtsprechung die Unternehmer schützt und nicht die Regierung. Liebe Bundesregierung, nehmen Sie die datenschutzrechtlichen Bedenken von Unternehmern in Zukunft ernster!


 
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