44/2021 | Hessisches Urteil zum Corona-Sondervermögen: Signal an die künftige Bundesregierung

44/2021 | Hessisches Urteil zum Corona-Sondervermögen: Signal an die künftige Bundesregierung

Das Urteil zum Corona-Sondervermögen zeigt den potentiellen Ampel-Koalitionären, dass solide Staatsfinanzen notwendig und Schattenhaushalte oder Zukunftfonds keine Alternative sind.

Am vergangenen Mittwoch wurde in Hessen das Corona-Sondervermögen der schwarz-grünen Landesregierung für verfassungswidrig erklärt. Das Urteil des hessischen Staatsgerichtshofs ist auch ein deutliches Signal an die Ampel-Koalitionäre in Berlin, das Vertrauen in solide Staatsfinanzen nicht durch derartige Schattenhaushalte und Zukunftsfonds zu untergraben. Die Landesregierung in Hessen hat mit dem Corona-Sondervermögen ihre haushaltsrechtlichen Kompetenzen überschritten und die Haushaltskontrolle durch das Parlament gezielt umgangen. Die Schuldenbremse erlaubt in Notlagen wie im Coronajahr 2020 kreditfinanzierte Maßnahmen zur Krisenbewältigung. Doch das Aushebeln der Schuldenbremse bleibt verfassungswidrig, wenn mit den Schulden Sonderwünsche finanziert werden, die keinerlei Bezug zur Notsituation haben. Die Ausnahmeregelung stellt schließlich keinen Blankocheck zur Finanzierung von Wahlversprechen aus. Mit Blick auf dieses Urteil ist den potentiellen Ampel-Koalitionären daher dringend zu empfehlen, die zukünftigen Finanzen verfassungsfest zu gestalten und die Schuldenbremse nicht durch derartige Schattenhaushalte, Investitionsgesellschaften oder Zukunftsfonds zu umgehen. Die Behauptung, mit der Schuldenbremse würde der Staat den immensen Investitionsbedarf nicht finanzieren können, ist zudem falsch. Viele Töpfe sind randvoll mit Geldern, die nicht abgerufen werden. Langwierige Planungs- und Genehmigungsverfahren und überbordende Bürokratie – all das bremst Investitionen stärker als die Schuldenbremse.


 
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