41/2016 | Neuer Entwurf zum Entgeltgleichheitsgesetz – auch weiterhin überflüssig!

41/2016 | Neuer Entwurf zum Entgeltgleichheitsgesetz – auch weiterhin überflüssig!

Der neue Entwurf zum Entgeltgleichheitsgesetz sieht nun erst in Unternehmen ab 200 Mitarbeitern die Möglichkeit eines individuellen Auskunftsanspruchs für Mitarbeiter vor, um das eigene Gehalt mit dem der Kollegen zu vergleichen.

Auch sollen nun tarifgebundene Unternehmen von den Prüfverfahren und Berichtspflichten zur Entgeltgleichheit ausgenommen werden. Diese Kompromisse ändern aber nichts daran, dass das Gesetz überflüssig ist.

Der Wissenschaft, welche die Lohnlücke zwischen Männern und Frauen nur bei wenigen Prozent angibt, wirft die Ministerin vor, das „Problem“ kleinzureden. Die wirklichen Ursachen für die Gehaltsunterschiede bleiben indes ungelöst: Nach wie vor sind Frauen überwiegend in niedrig entlohnten Branchen tätig, arbeiten verstärkt in Teilzeit oder haben große Probleme Beruf und Familie miteinander zu vereinbaren. Hier gilt es anzusetzen.

 
Partner
Logo Deutsche BankLogo KPMGLogo FBNLogo EFB

Die Stimme der Familienunternehmer