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34/2022 | Datenschutz hat auch für Unternehmer zu gelten
34/2022 | Datenschutz hat auch für Unternehmer zu gelten
Das ist ein riesiges Problem und öffnet Tür und Tor für Missbrauch, Industriespionage und die persönliche Sicherheit von Unternehmern. Angesichts dieser veränderten Lage – Zugriffsmöglichkeiten ohne Beschränkungen von überall auf der Welt – ist eine neue Güterabwägung zwischen öffentlichem Interesse und dem Schutz personenbezogener Daten nötig. Es gilt zu überdenken, welche Informationen für einen Eintrag im Handelsregister wirklich notwendig sind. Die Privatsphäre der Unternehmer gilt es zu schützen und darf dabei nicht geopfert werden.
Als schnelle Lösung fordern wir deshalb eine Beweislastumkehr: Das Portal des Handelsregister sollte umgehend abgeschaltet werden, um die hinterlegten Daten auf Vereinbarkeit mit der DSGVO zu überprüfen, erst danach dürfen diese Daten selektiv wieder öffentlich zugänglich gemacht werden. Die Zeit drängt, täglich werden immer mehr sensible Daten eingesehen und heruntergeladen. Der gläserne Unternehmer wird Realität.