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30/2022 | Zurück in die Vergangenheit: Digitalisierung unter Strafe verboten
30/2022 | Zurück in die Vergangenheit: Digitalisierung unter Strafe verboten
Mit der Änderung des Nachweisgesetzes wartet auf die Arbeitgeber nicht nur viel zusätzliche Bürokratie, auch digitale Arbeitsverträge sind zukünftig verboten. Das passt nicht zum Anspruch der Regierung, eine "Fortschritts-Koalition" zu sein.
Zum 1. August wird die Änderung des Nachweisgesetzes (NachwG) in Kraft treten. Diese sieht vor, dass wesentliche Vertragsbedingungen zwingend schriftlich – das bedeutet auf Papier – gefasst werden und künftige Arbeitsverträge viel detaillierter ausformuliert sein müssen. So sollen sich selbst die kleinsten kulturellen Selbstverständlichkeiten im Vertrag wiederfinden müssen, auch wenn sie bereits anderswo festgehalten sind (z. B. der Name und die Anschrift des Versorgungsträgers, falls der Arbeitgeber eine betriebliche Altersversorgung anbietet). In Verbindung mit der viel zu kurzen Übergangszeit und den angedrohten Bußgeldern von bis zu 2.000 Euro pro Fall bedeutet die Gesetzesnovelle für die Wirtschaft zusätzliche Lasten und Bürokratie.
Am schlimmsten ist jedoch das Verbot Arbeitsverträge digital abzuschließen: Digitalisierung unter Strafe verboten! Das steht im Gegensatz zum Anspruch der Ampel-Regierung eine „Fortschritts-Koalition“ zu sein – hier macht Deutschland ein riesen Sprung zurück in die Vergangenheit. Während andere Länder, die auch die zugrunde liegende EU-Richtlinie umsetzen müssen, dies digitalfreundlich und zukunftsorientiert schaffen, leistet sich Deutschland einen Rückfall in die Zeiten von Fax und Papier. Dies passt wunderbar in das Bild der digitalen Wüste Deutschland: Wer gedacht hat, dass es nicht noch schlimmer geht, der wird jetzt eines besseren belehrt.