14/2024 | CSRD

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Gut gemeint, aber schlecht gemacht – die Nachhaltigkeitsrichtlinie

Gegenwärtig wird in der Ampel über die nationale Umsetzung der CSRD (Corporate Sustainability Reporting Directive) beraten. Mit dieser Nachhaltigkeitsrichtlinie wird der Anwendungskreis der berichtspflichtigen Unternehmen von 12.000 auf 50.000 Unternehmen ausgeweitet, in Deutschland sind 15.000 statt ursprünglich 500 Unternehmen betroffen. Laut den Schätzungen des Bundesjustizministeriums entsteht dadurch ein Erfüllungsaufwand für die deutsche Wirtschaft von einmalig 748 Millionen Euro und jährlich laufend von ca. 1,4 Milliarden Euro. Zum Vergleich: Das Wachstumschancengesetz sieht in seiner aktuellen Form Entlastungen für Unternehmen in Höhe von rund 3,2 Milliarden Euro vor. Statt ent- wird die Wirtschaft also wieder belastet.

Gut gemeint ist nicht gleich gut gemacht: Die Intention der grundlegenden Idee ökologischer und sozialer Nachhaltigkeit begrüßen wir ausdrücklich. Jedoch schafft die Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen geradezu einen paradoxen Effekt: Statt sich auf die ökologische und digitale Transformation zu konzentrieren, werden Ressourcen gebunden, die genau diese Anpassungsprozesse erschweren. 

Anstelle sich also mit der realen Transformation zu beschäftigen, ist die Wirtschaft damit überlastet, Nachhaltigkeitsinformationen zu sammeln, zusammenzustellen und extern prüfen zu lassen. Zeit für eine Umkehr: Wie wäre es mit mehr Vertrauen in die Wirtschaft? Der European Green Deal wird nur gemeinsam mit der Wirtschaft funktionieren, nicht gegen sie!
 


 
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