12/2021 | Wenn schon Reform, dann richtig!

12/2021 | Wenn schon Reform, dann richtig!

Auf der To-Do-Liste von SPD-Finanzminister Olaf Scholz steht noch immer eine Unternehmensteuerreform. An der Ausgestaltung hapert es allerdings. Ganz klar: Eine zusätzliche Optionsmöglichkeit zur Körperschaftsteuer für Personengesellschaften ist gut. Doch damit ist das drängende Problem einer Reform der Thesaurierungsbegünstigung noch lange nicht vom Tisch – denn die Stärkung der Eigenkapitalbasis im Unternehmen, die sollte auch steuerlich gefördert werden ohne komplexes Regelwirrwarr.

Am vergangenen Freitag hat Finanzminister Scholz überraschend einen Entwurf für die überfällige Unternehmenssteuerreform vorgelegt. Nachdem er in der bisherigen Legislaturperiode nahezu keinerlei Punkte bei Unternehmern sammeln konnte, versucht der SPD-Kanzlerkandidat nun im Hau-Ruck-Verfahren eine Steuerreform von seiner Hausaufgabenliste zu streichen. Doch wie so oft gilt auch hier: Gut gemeint ist noch lange nicht gut gemacht. Wir begrüßen zwar ausdrücklich die zusätzliche Optionsmöglichkeit zur Körperschaftsteuer für Personengesellschaften. Doch damit ist das drängende Problem einer Reform der Thesaurierungsbegünstigung noch nicht vom Tisch. Die Schaffung der Option muss zwingend mit einer Überarbeitung des §34a EStG einhergehen. Das Unternehmertum in Deutschland ist vielfältig – nicht für jeden ist die neue Optionsmöglichkeit die richtige Wahl. Die Zeit für die Reform ist knapp, der Spielball und damit die Hoffnung der Familienunternehmer im Land für eine ganzheitliche Reform liegt schon bald im Parlament. Es bleibt zu hoffen, dass insbesondere die Union der Reform noch die nötige Reform des §34a EStG beifügen kann. 


 
Partner
Logo Deutsche BankLogo KPMGLogo FBNLogo EFB

Die Stimme der Familienunternehmer