14/2021 | Betriebsrätemodernisierungsgesetz: Heil plant stärkeren Zugriff auf die Unternehmen

14/2021 | Betriebsrätemodernisierungsgesetz: Heil plant stärkeren Zugriff auf die Unternehmen

Das Bundeskabinett hat das „Betriebsrätemodernisierungsgesetz“ beschlossen. Neben einer erleichterten Betriebsratsgründung und einer Ausweitung des Kündigungsschutzes plant die Bundesregierung einen stärkeren Zugriff auf die Unternehmenspolitik. Erneut hat die Union den Vorschlägen von Bundesarbeitsminister Hubertus Heil nichts entgegenzusetzen – zumal das Gesetz überflüssig ist.

Das Bundeskabinett hat das „Betriebsrätemodernisierungsgesetz“ beschlossen. Neben einer erleichterten Betriebsratsgründung und einer Ausweitung des Kündigungsschutzes plant die Bundesregierung einen stärkeren Zugriff auf die Unternehmenspolitik - insbesondere bei der Ausgestaltung der mobilen Arbeit. Erneut hat die Union den Vorschlägen von Bundesarbeitsminister Hubertus Heil nichts entgegenzusetzen – zumal das Gesetz überflüssig ist. Denn schon heute ist beispielsweise die Betriebsratsgründung in kleinen und mittleren Unternehmen entsprechend niedrigschwellig geregelt. So erfüllen systematische Behinderungen von Betriebsräten und Betriebsratswahlen einen Straftatbestand und werden sanktioniert. Allem voran: Der Betriebsrat wird immer mehr in die Arbeitgeberfunktion manövriert – die Haftung soll aber wie selbstverständlich beim Unternehmer bleiben. Entscheiden ja, Verantwortung nein. Darüber hinaus ist der erweiterte Eingriff in die Ausgestaltung der mobilen Arbeit der Unternehmen nicht gerechtfertigt. Durch die drohende Überregulierung wird mobiles Arbeiten unattraktiv und unflexibel. 


 
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