08/2021 | Gründlichkeit vor Schnelligkeit: Drittes Corona-Steuerhilfegesetz benötigt dringend Nachbesserungen!

08/2021 | Gründlichkeit vor Schnelligkeit: Drittes Corona-Steuerhilfegesetz benötigt dringend Nachbesserungen!

Beim Entwurf des dritten Corona-Steuerhilfegesetzes besteht erheblicher Nachbesserungsbedarf. DIE FAMILIENUNTERNEHMER konkretisieren die Schwachstellen und stellen konkrete Forderungen an die politischen Verantwortlichen.

 In dieser Woche sollen mit dem dritten Corona-Steuerhilfegesetz die Ergebnisse des Koalitionsgipfels in Gesetzesform gegossen werden. Zwar ist es lobenswert, dass der Gesetzesprozess beschleunigt werden soll – die Nachteile dieses Hauruckverfahrens zeigen sich jedoch schnell: Beim Entwurf besteht Nachbesserungsbedarf. Zum Beispiel fehlen bereits angekündigte Maßnahmen wie die Anpassung der Lohnsummenregelung bei der Erbschaftssteuer oder die beschleunigte Abschreibung digitaler Wirtschaftsgüter. Andere Maßnahmen, wie der Verlustrücktrag, entfalten angesichts ihrer restriktiven Umsetzung nicht ihr volles Potential. Da hilft nur eins: Bitte Nachsitzen, liebe Abgeordnete. Wir fordern, den Verlustrücktrag auszuweiten, die gesetzliche Sonderabschreibung für digitale Wirtschaftsgüter zu beschließen, die Lohnsummenregelung zu entschärfen und die Steuererklärungsfrist für 2020 zu verlängern!


 
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