07/2023 | Die geplante Kartellrechtsreform schießt übers Ziel hinaus

07/2023 | Die geplante Kartellrechtsreform schießt übers Ziel hinaus

Die geplante Reform des Kartellrechts droht in politischer Willkür zu enden. Die FDP muss hier weiter gegenhalten.

#BILD MIT ID 2252 NICHT GEFUNDEN#Bisher konnte das Bundeskartellamt eingreifen, wenn Unternehmen ihre Marktmacht missbrauchen oder illegale Kartelle formen. Geht es aber nach Wirtschaftsminister Habeck kann zukünftig jedes Unternehmen zerschlagen werden, unabhängig davon, ob es illegal gehandelt hat oder nicht. Entscheidend ist dann nur noch, ob es vom Kartellamt oder dem Wirtschaftsministerium als „zu groß“ bewertet wird. Das neue wabernde Tatbestandsmarkmal heißt „wettbewerbsschädigende Strukturen“. Das klingt harmlos, enthält aber das volle Risiko, dass künftig eine Behörde nach Gutsherrenart Unternehmen und Märkte an die politischen Wünsche des Wirtschaftsministeriums anpasst.
Derzeit sperren sich noch das Finanz- und das Justizministerium gegen die sogenannte. 11. GWB-Novelle. Die beiden FDP geführten Ministerien wollen zurecht verhindern, dass das Wettbewerbsrecht ökologisch-sozial transformiert und im Ergebnis zweckentfremdet wird. Dabei sollten sie sich auch nicht davon abschrecken lassen, dass Rainer Brüderle und der Präsident des Bundeskartellamtes, Andreas Mundt, die Reform unterstützen. Der Name Brüderle bleibt eng mit dem ersten Untergang der FDP verbunden und ausgerechnet diesen Koch muss sich kein FDP-Bundespolitiker in die Küche bestellen. Herr Mundt sollte hingegen bedenken, dass das Bundeskartellamt zukünftig vielleicht nicht von einem solchen Freund des Wettbewerbes wie ihm geführt wird. Dann wäre dem politisch motivierten Eingriff in die Wirtschaft Tür und Tor geöffnet.


 
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