04/2022 | Endlich – Corona-Erbschaftsteuerfalle ist geschlossen

04/2022 | Endlich – Corona-Erbschaftsteuerfalle ist geschlossen

Endlich! Die geplante befristete Sonderregelung verhindert, dass durch die Coronakrise strauchelnde Unternehmen zusätzlich durch nachträgliche Zahlungen der Erbschaftsteuer belastet werden. Denn: Die Verschonungsvorgaben bei der Erbschaftsteuer konnten viele Betriebe während der Krise nicht erfüllen – etwa durch coronabedingte Kurzarbeit oder Entlassungen. Wir erwarten eine schnelle und einfache Entlastung der betroffenen Betriebe.

Wir haben in der Vergangenheit häufig auf die mangelnde Krisentauglichkeit des deutschen Erbschaftsteuerrechts hingewiesen. Konkret geht es dabei um die Lohnsummenregelung. Da das Kurzarbeitergeld bekanntermaßen nicht den hundertprozentigen Arbeitslohn entspricht, wird ein von der Corona-Kurzarbeit betroffenes Unternehmen, bei Unterschreitung  der historischen Lohnsummen nach einem Betriebsübergang, innerhalb des fünf- oder siebenjährigen Erfüllungszeitraum, oft gerade in Krisenzeiten mit einer erbschaftssteuerlichen Nachzahlung konfrontiert. Hinzu kommt: Die Nachzahlung bemisst sich häufig auf den Unternehmenswertes vor der Krise und lässt einen coronabedingte Wertverlust dabei unberücksichtigt. Über einen sogenannten Ländererlass tritt nun endlich eine längst überfällige Corona-Anpassung im Erbschaftsteuerrecht in Kraft. Eine Nachzahlung in coronabedingten Fällen wird so verhindert. Die Landesfinanzministerien setzen das Ganze um. Eins ist klar: Die Lohnsummenregelung ist ein Negativbeispiel für eine politische Verschleppungstaktik. In künftigen Krisen darf die Politik die Unternehmer nicht wieder zwei Jahre im Regen stehen lassen. Unsere Forderung: Die ohnehin schon krisenbelasteten Familienunternehmer nicht in weitere unverschuldete Steuerfalle tappen lassen.


 
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Die Stimme der Familienunternehmer